Der Nachlasskontakt kann Profilbild und Titelbild aktualisieren, einen Beitrag oben anheften, Gedenkbeiträge moderieren und Freundschaftsanfragen bestätigen. Er erhält jedoch keinen Zugang zu privaten Nachrichten und kann sich nicht als Kontoinhaber ausgeben. Wer zu Lebzeiten festlegt, dass das Konto nach dem Tod gelöscht werden soll, setzt klare Grenzen und entlastet Angehörige. Diese Funktionen sind besonders hilfreich, wenn tröstende Informationen geteilt, aber sensible Bereiche gewahrt bleiben sollen.
Angehörige oder enge Freunde können unter Vorlage geeigneter Nachweise, beispielsweise einer Traueranzeige oder Sterbeurkunde, die Umstellung anstoßen. Facebook und Instagram prüfen, vermeiden Missbrauch und dämpfen automatisierte Hinweise, die verletzend wirken könnten. Je präziser Dokumente, umso schneller verläuft die Entscheidung. Wichtige Tipps: sensible Daten schwärzen, sichere Uploads nutzen, und bei Uneindeutigkeiten freundlich nachfragen. Transparenz beschleunigt Abläufe, schützt die Würde der Gestorbenen und gibt Angehörigen Planungssicherheit.
Im Gedenkzustand bleiben bestehende Beiträge sichtbar gemäß vorheriger Privatsphäre, neue Logins sind unterbunden, und ein Würdigungsbereich ordnet Erinnerungen. So entsteht ein klarer Rahmen gegen Identitätsmissbrauch und Spam. Gleichzeitig lassen sich unerwünschte Markierungen entfernen und unpassende Beiträge melden. Instagram fixiert den Status deutlicher, verzichtet jedoch auf Verwaltungsrollen. Angehörige sollten regelmäßig prüfen, welche Inhalte öffentlich, freundesbasiert oder privat sind, damit geteilte Trauer nicht unbeabsichtigt zur unbegrenzten Öffentlichkeit wird.